Datenschutzerklärung
1. Verantwortliche Stellen
Die nachfolgenden Unternehmen nutzen ein gemeinsames Hinweisgebersystem. Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind:
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ante-holz GmbH
Im Inkerfeld 1
35108 Allendorf (Eder) – Somplar -
ante-BioPell GmbH & Co. KG
Max-Eyth-Straße 3
72186 Empfingen -
HBS Berga GmbH & Co. KG
Ahornweg 1
06536 Berga
Germany -
ante-Lagerverkauf
Nuhnetalstraße 122
59955 Winterberg-Züschen -
ante GmbH & Co. KG
Im Inkerfeld 1
35108 Allendorf (Eder) – Somplar
Germany -
ante Romantikhof „Alte Wiesen“
Alte Wiesen 2
35108 Allendorf (Eder)
Die genannten Unternehmen betreiben das Hinweisgebersystem als gemeinsame interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie als Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
2. Datenschutzbeauftragter
Der externe Datenschutzbeauftragte ist:
CLARIAS GmbH
Luca Jasinski
Goschenstraße 37
31134 Hildesheim
E-Mail: datenschutz@ante-holz.de
3. Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Entgegennahme, Bearbeitung, Untersuchung und Dokumentation von Hinweisen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt.
4. Art der verarbeiteten Daten
- Inhalte der Meldung (Sachverhaltsbeschreibung, Zeit- und Ortsangaben)
- Kategorien der Meldung
- Hochgeladene Dateien und Anhänge
- Freiwillig angegebene Kontaktdaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Kommunikationsinhalte im Rahmen der Rückfragen
- Technische Metadaten (z. B. Datum und Uhrzeit der Übermittlung)
Eine Speicherung der IP-Adresse erfolgt nicht.
5. Verarbeitung bei anonymer Meldung
Bei einer anonymen Meldung werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet, die Rückschlüsse auf die Identität der hinweisgebenden Person zulassen.
Verarbeitet werden ausschließlich die Inhalte der Meldung sowie technisch erforderliche Metadaten (z. B. Zeitpunkt der Übermittlung).
Eine nachträgliche Identifizierung der hinweisgebenden Person ist technisch nicht vorgesehen.
6. Verarbeitung bei nicht-anonymer Meldung
Entscheidet sich die hinweisgebende Person, ihre Identität offenzulegen, werden die angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Hinweises verarbeitet.
Die Identitätsdaten werden getrennt von den Inhaltsdaten der Meldung gespeichert und sind nur einem besonders berechtigten Personenkreis zugänglich.
7. Betroffene Personengruppen
- Hinweisgebende Personen
- Personen, die Gegenstand einer Meldung sind
- Sonstige in der Meldung genannte Personen
8. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
- Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO (öffentliches Interesse)
- § 10 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
9. Empfänger der Daten
Zugriff auf die Daten haben ausschließlich die mit der Bearbeitung von Hinweisen betrauten Personen der internen Meldestelle.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Wahrung überwiegender rechtlicher Interessen erforderlich ist.
10. Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nicht statt.
11. Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
12. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben grundsätzlich die Rechte aus der DSGVO, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch.
Diese Rechte können gemäß Art. 23 DSGVO in Verbindung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz eingeschränkt sein, soweit dies zum Schutz der Identität der hinweisgebenden Person oder zur Sicherstellung der Ermittlungen erforderlich ist.
13. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist insbesondere:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
14. Freiwilligkeit der Meldung
Die Nutzung des Hinweisgebersystems ist freiwillig. Es entstehen keine Nachteile, wenn keine personenbezogenen Daten angegeben werden oder eine Meldung anonym erfolgt.
15. Technische und organisatorische Maßnahmen
- Zugriffsbeschränkungen
- Rollen- und Berechtigungskonzepte
- Verschlüsselte Datenübertragung
- Trennung von Identitäts- und Inhaltsdaten
- Protokollierung von Zugriffen
Stand: Dezember 2025